1.  Die Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise werden beschlossen.

2.  Der Bebauungsplan 6.4/B 25 „Zwischen Dunumer Straße, Wiesenstraße, Upsteder Straße und Kirschbaumweg“ wird inklusive der örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3.  Die Begründung wird gebilligt.

4.  Die Anpassung des Flächennutzungsplanes in Form der 31. Berichtigung wird beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlüsse.