Beschluss: einstimmig beschlossen |

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die ausgewählten 24 Personen sind in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 ist für eine Woche auszulegen. Die Auslegung der Vorschlagsliste ist ortsüblich bekannt zu machen. Anschließend ist die Vorschlagsliste mit möglichen Einsprüchen an das Amtsgericht Wittmund zu übermitteln.