1.  Die beigefügten Abwägungsvorschläge (Anlage 1) zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise werden beschlossen.

2.  Der Bebauungsplan 6.1/B 6/4 „Berliner-, Schul- und Brandenburger Straße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) inklusiv der örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3.  Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlüsse.