Beschluss: einstimmig empfohlen |

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen pro-aktiven und regelmäßigen Austausch mit den „Akteur*innen“ der Innenstadt (Anwohnende, Pachtende, Immobilieneigentümer*innen und Besuchende) zu etablieren, um Vorschläge zur Attraktivierung der Innenstadt aufzunehmen. Kleinere Anliegen, die in den Aufgabenbereich der Stadtverwaltung fallen und kurzfristig lösbar sind, sollen bei Bedarf gemeinsam mit den betroffenen Personen besprochen und, soweit möglich, vor Ort umgesetzt werden. Für individuelle Beratungsbedarfe, die über die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt hinausgehen, sollen externe Beratungsangebote (z. B. durch örtliche Kammern, Verbände oder Banken) empfohlen werden.