Beschluss: einstimmig empfohlen |

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Sachstand aus der Beschlussvorlage BV/2024/045, insbesondere die derzeit nicht absehbare Refinanzierung der anfallenden Kosten, wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die von den Lärmschutzbereichen betroffenen Ortsvorsteher

sowie die Fraktionsvorsitzenden zu einem gemeinsamen Termin mit der Bundeswehrverwaltung und dem Landkreis einzuladen. Eine Wiedervorlage im Fachausschuss ist erforderlich.