1.       Die Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen gemäß der Beschlussvorlage BV/2024/066 werden beschlossen.

2.         Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt. Die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

3.         Der Bebauungsplan 6.1/B 110 „Zwischen Bundesstraße 210 und Krankenhaus“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

Die Anlagen 1 bis 9 der Beschlussvorlage BV/2024/066 sind Bestandteile der Beschlüsse.