1.         Die Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise gemäß der Beschlussvorlage BV/2024/060 werden beschlossen.

2.         Der Bebauungsplan 6.8/B 19 „Wohnbaugebiet südlich des Sportplatzes, der Schule und der Klosterstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

3.         Die Anpassung des Flächennutzungsplanes in Form der 29. Berichtigung wird beschlossen.

Die Anlagen 1 bis 5 der Beschlussvorlage BV/2024/060 sind Bestandteile der Beschlüsse.