Sitzung: 28.05.2024 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen |
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/2024/041
Die
Beschlüsse des Rates vom 22.03.2022 (TOP 7, BV 2022/027), vom 13.12.2022 (TOP
7, BV 2022/113) und vom 10.10.2023 (TOP 11, BV/2023/066) werden wie folgt
geändert:
a) Veränderungen
im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“
Die vorhandenen Ausgabemittel im
Ergebnishaushalt (Produktsachkonto 5.7.1.01.4271200) in Höhe von insgesamt
312.000 € werden für die ZIZ-Fördermaßnahme "1.8.1 Verschönerung des
Innenstadtbildes durch die Aufwertung von Plätzen und Freiflächen" in den
Haushaltsjahren 2024/2025 eingesetzt. Hierbei sind 119.200 € für das
Haushaltsjahr 2024 und 200.000 € für das Haushaltsjahr 2025 vorzusehen.
Die Fördermaßnahme „1.4.1
Verfügungsfonds" aus dem ZIZ-Programm soll mit einem reduzierten Betrag in
Höhe von jeweils 25.000 € in den Jahren 2024 und 2025 auch weiterhin
fortgeführt werden.
Änderungen, die sich durch die Abstimmung
mit dem Fördergeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
ergeben und die die Gesamtausgaben nicht verändern, sind in den Ausgaben- und
Finanzplan einzuarbeiten.
b) Zeitliche
Verschiebung des Vermarktungskonzepts für die Innenstadt (1.7.1)
Die Ausgabenmittel in Höhe von 50.000 € für
das Vermarktungskonzept für die Innenstadt sind im Ausgaben- und
Finanzierungsplan im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen.
c)
Verwendung freiwerdender Fördermittel aus
der städtischen Kofinanzierung des Verfügungsfonds
Die bereitgestellten Haushaltsmittel für die
Jahre 2024/2025 aus der zusätzlich erfolgten Kofinanzierung des Verfügungsfonds
(sog. „Drittmittel“) sind außerhalb des ZIZ-Förderprogramms für Vereine und
Verbände in der Innenstadt einzusetzen. Für die Entscheidung des Rates der
Stadt Wittmund gelten analog die Regelungen aus der Verfügungsfondsrichtlinie,
insbesondere § 4 (Entscheidungskriterien). Der Gesamtbetrag beläuft sich auf
160.000 €, der im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Jahre
2024/2025 jeweils mit 80.000 € bereitgestellt wird. Sollten sich bei der
Umsetzung Maßnahmen ergeben, die dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind, werden die
Haushaltsmittel jeweils in entsprechender Höhe, maximal jedoch 80.000 € pro
Jahr, außerplanmäßig durch Verschiebung von Mitteln aus dem Produktsachkonto
5.7.1.01.4271200 zur Verfügung gestellt.
d)
Für
die in den Buchstaben a) bis c) resultierenden Veränderungen und Verschiebungen
ist ein zweiter Änderungsantrag beim Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) zu stellen. Der dazu als Anlage zur Beschlussvorlage
BV/2024/041 beigefügten notwendigen Änderung des Ausgaben- und Finanzierungsplans
(AFP) wird zugestimmt.
e)
Empfehlungen
aufgrund von Anträgen zu den Buchstaben a) und c) sollen weiterhin vom
Arbeitskreis "Perspektive Innenstadt" ausgesprochen werden. Diese
werden sodann unmittelbar vom Verwaltungsausschuss vorberaten und werden dem
Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.