Beschluss: einstimmig beschlossen |

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Beschlüsse des Rates vom 22.03.2022 (TOP 7, BV 2022/027), vom 13.12.2022 (TOP 7, BV 2022/113) und vom 10.10.2023 (TOP 11, BV/2023/066) werden wie folgt geändert:

a)    Veränderungen im Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“

Die vorhandenen Ausgabemittel im Ergebnishaushalt (Produktsachkonto 5.7.1.01.4271200) in Höhe von insgesamt 312.000 € werden für die ZIZ-Fördermaßnahme "1.8.1 Verschönerung des Innenstadtbildes durch die Aufwertung von Plätzen und Freiflächen" in den Haushaltsjahren 2024/2025 eingesetzt. Hierbei sind 119.200 € für das Haushaltsjahr 2024 und 200.000 € für das Haushaltsjahr 2025 vorzusehen.

Die Fördermaßnahme „1.4.1 Verfügungsfonds" aus dem ZIZ-Programm soll mit einem reduzierten Betrag in Höhe von jeweils 25.000 € in den Jahren 2024 und 2025 auch weiterhin fortgeführt werden.

Änderungen, die sich durch die Abstimmung mit dem Fördergeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ergeben und die die Gesamtausgaben nicht verändern, sind in den Ausgaben- und Finanzplan einzuarbeiten.

b)    Zeitliche Verschiebung des Vermarktungskonzepts für die Innenstadt (1.7.1)

Die Ausgabenmittel in Höhe von 50.000 € für das Vermarktungskonzept für die Innenstadt sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen.

c)       Verwendung freiwerdender Fördermittel aus der städtischen Kofinanzierung des Verfügungsfonds

Die bereitgestellten Haushaltsmittel für die Jahre 2024/2025 aus der zusätzlich erfolgten Kofinanzierung des Verfügungsfonds (sog. „Drittmittel“) sind außerhalb des ZIZ-Förderprogramms für Vereine und Verbände in der Innenstadt einzusetzen. Für die Entscheidung des Rates der Stadt Wittmund gelten analog die Regelungen aus der Verfügungsfondsrichtlinie, insbesondere § 4 (Entscheidungskriterien). Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 160.000 €, der im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Jahre 2024/2025 jeweils mit 80.000 € bereitgestellt wird. Sollten sich bei der Umsetzung Maßnahmen ergeben, die dem Finanzhaushalt zuzuordnen sind, werden die Haushaltsmittel jeweils in entsprechender Höhe, maximal jedoch 80.000 € pro Jahr, außerplanmäßig durch Verschiebung von Mitteln aus dem Produktsachkonto 5.7.1.01.4271200 zur Verfügung gestellt.

d)    Für die in den Buchstaben a) bis c) resultierenden Veränderungen und Verschiebungen ist ein zweiter Änderungsantrag beim Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu stellen. Der dazu als Anlage zur Beschlussvorlage BV/2024/041 beigefügten notwendigen Änderung des Ausgaben- und Finanzierungsplans (AFP) wird zugestimmt.

e)    Empfehlungen aufgrund von Anträgen zu den Buchstaben a) und c) sollen weiterhin vom Arbeitskreis "Perspektive Innenstadt" ausgesprochen werden. Diese werden sodann unmittelbar vom Verwaltungsausschuss vorberaten und werden dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.