Sitzung: 28.05.2024 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen |
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/2024/023
1.)
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird
gemäß § 129 Abs. 1 i. V. m. § 128 NKomVG beschlossen.
2.)
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 4.969.862,78 €
und das außerordentliche Ergebnis in Höhe von - 576.062,67 € werden
festgestellt.
3.)
Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses ist gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 110 Abs. 6 NKomVG, ein Betrag
in Höhe von 4.969.862,78 € zuzuführen.
4.)
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von 576.062,67 € wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 KomHKVO mit der vorhandenen
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnishaushaltes aus Vorjahren in
Höhe von 1.744.548,13 € gedeckt.
5.)
Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 4.969.862,78 € entnommen und gem. § 110
Abs. 6 NKomVG in Basisreinvermögen umgewandelt.