Beschluss: einstimmig beschlossen |

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.)   Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 129 Abs. 1 i. V. m. § 128 NKomVG beschlossen.

2.)   Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 4.969.862,78 € und das außerordentliche Ergebnis in Höhe von - 576.062,67 € werden festgestellt.

3.)   Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ist gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 110 Abs. 6 NKomVG, ein Betrag in Höhe von 4.969.862,78 € zuzuführen.

4.)   Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 576.062,67 € wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 KomHKVO mit der vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnishaushaltes aus Vorjahren in Höhe von 1.744.548,13 € gedeckt.

5.)   Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 4.969.862,78 € entnommen und gem. § 110 Abs. 6 NKomVG in Basisreinvermögen umgewandelt.