Sitzung: 23.04.2024 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen |
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/2024/034
1.
Die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 6.6.2/B 6/1 „Gewerbegebiet
Osterhusen“ wird gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des
Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend
zu ändern (96. Änderung).
2.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, für den genannten Bebauungsplan das erforderliche Verfahren
mit Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Die erforderlichen Pläne mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, die
Begründungen und Fachgutachten sind vom Planungsbüro des Investors zu
erarbeiten. Werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine erheblichen
Einwendungen mit erforderlichen Planänderungen vorgetragen, ist unmittelbar die
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Eine Wiedervorlage erfolgt dann für den Satzungsbeschluss,
ansonsten nach Abschluss der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB.
3. Die entstehenden Planungskosten sind vom Antragsteller
bzw. Investor zu übernehmen.