Beschluss: einstimmig empfohlen |

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.1/B 95 „Windenergiepark Groß Charlottengroden“ der Windpark „Vorm Wind“ GmbH und Co. KG wird zugestimmt.

Die Entwicklung der Windenergie im Windenergiepark wird dem Vorhabenträger im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen überlassen.

Das förmliche Verfahren zur Aufhebung des jeweiligen Bebauungsplanes ist von der Verwaltung durchzuführen. Das Plangebiet wird damit wieder zu einem unbeplanten Bereich im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Voraussetzung für das Verfahren ist, dass eine Anrechnung auf die Flächenbeitragswerte nach § 4 WindBG möglich ist.

Sämtliche erforderliche Maßnahmen sowie Kosten der Planung und Umsetzung sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Dieses Vorgehen soll unabhängig von jeweils gesonderten Beschlusserfordernissen bei vergleichbaren Windparkplanungen Anwendung finden.