Sitzung: 23.04.2024 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen |
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/2024/031
Dem
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6.1/B 95 „Windenergiepark Groß
Charlottengroden“ der Windpark „Vorm Wind“ GmbH und Co. KG wird zugestimmt.
Die
Entwicklung der Windenergie im Windenergiepark wird dem Vorhabenträger im
Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen überlassen.
Das
förmliche Verfahren zur Aufhebung des jeweiligen Bebauungsplanes ist von der
Verwaltung durchzuführen. Das Plangebiet wird damit wieder zu einem unbeplanten
Bereich im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Voraussetzung
für das Verfahren ist, dass eine Anrechnung auf die Flächenbeitragswerte nach §
4 WindBG möglich ist.
Sämtliche
erforderliche Maßnahmen sowie
Kosten der Planung und Umsetzung sind vom Vorhabenträger zu tragen.
Dieses
Vorgehen soll unabhängig von jeweils gesonderten Beschlusserfordernissen bei
vergleichbaren Windparkplanungen Anwendung finden.